1. Preisvereinbarung und Zahlung
1.1. Preisvereinbarung
Die Preisvereinbarung für gelieferte Waren, Anlieferung,
Servicepersonal und Inventarelemente ( Gedeck, Grill, Gas,
etc. ) bezieht sich auf das unterbreitete Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
Bei nicht im Angebot festgehaltenen Leistungen gilt unsere
Preisliste.
1.2. Zahlung
Bei Partyservicerechnungen, die voraussichtlich einen Rechnungswert
über 250 € haben, bitten wir um Anzahlung von 1/3
der veranschlagten Summe bei Auftragserteilung.
2. Änderungswünsche
Änderungswünsche bitten wir spätestens
4 Werktage vor dem Abhol- bzw. Liefertermin an uns mitzuteilen.
Bitte bedenken Sie, dass sehr viele Waren speziell für
Ihre Veranstaltung bezogen werden. Spätere Änderungswünsche
können deshalb leider nicht mehr berücksichtigt
werden.
Die Portionierung bezieht sich auf die uns genannte Teilnehmerzahl
Ihrer Festivität.
3. Haftung
Wir garantieren, dass die von uns gelieferten
Waren einwandfrei sind. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel
leicht verderblich sind, und unsachgemäße Behandlung
Dritter außerhalb unserer Verantwortung liegt. Reklamationen
müssen unverzüglich gemeldet werden, d.h. bei der
Gestellung der Produkte am Liefertag bzw. bei Lieferung/Abholung
nach 18.00 Uhr bis 12.00 Uhr des Folgetages.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt
sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatz-lieferung
bzw. Wandlung der beanstandeten Teilware. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig hervorgerufen worden sind. Wir haften
nicht für Schadensersatzforderungen aus von uns unverschuldeten
Gründen verspäteter Anlieferung. Hierzu gehören
u.a. Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich
unterliegenden Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung
führen. Ferner haften wir nicht für Verzögerungen
auf den Transportwegen infolge Verkehrsbehinderungen und auch
nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen Unfall oder
eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat. Ist
der Kunde unverschuldet an der Abnahme der bestellten Waren
verhindert, werden wir auf den Kauf- und Lieferpreis nur die
ersparten Aufwendungen gutschreiben.
4. Inventarstellung
Sämtliche Transport- und Warmhaltegeräte,
Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke etc. sind unser Eigentum.
Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind nach Gebrauch
gereinigt und in sauberem Zustand zurück zu geben. Werden
Geräte in unsauberem Zustand zurückgegeben, ist
der Kunde verpflichtet, die Reinigungs-kosten zu bezahlen,
maßgeblich bindend sind hier die Reinigungskosten laut
unserer Preisliste. Die Gerät- schaften sind während
ihrer Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Fehlen
bei der Rückgabe Inventarelemente, sind diese beschädigt
oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde
verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu
ersetzen.
5. Weiter Nebenabsprachen bedürfen
der Schriftform und sind auf der Auftrags-bestätigung
zu vermerken
6. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen
ist das Amtsgericht Heilbronn
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